Rheinbund/Österreich/Preußen (1803/1806–1815) Unter Napoléons Einfluss war zwischen 1803 und 1806 die Anzahl der Staaten im Gebiet des „Alten Reiches“ von etwa 300 auf etwa 60 verringert worden. Flächenmäßige Nutznießer dieses Prozesses waren vor allem Preußen, Bayern, Württemberg und Baden. Die neuen Staaten waren teilweise im von Napoléon geschaffenen und kontrollierten Rheinbund vereinigt. Eigenständig blieben nur Österreich und Preußen.
Deutscher Bund (1815–1866) Nach der Niederlage Napoléons restaurierte der Wiener Kongress (1814–1815) weitgehend die alten monarchischen Herrschaftsverhältnisse. Im Deutschen Bund, einem von Österreich und Preußen dominierten Staatenbund, organisierten sich 38 Staaten. Der Bundestag, mit Sitz in Frankfurt am Main, bildete das Entscheidungsgremium. 1833/1834 wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wieder erstarkte Preußen dominierende Macht war.

In der Ära des Vormärz bewahrte der Hochadel mit Hilfe einer in den Karlsbader Beschlüssen gipfelnden, konsequent betriebenen Repression und Restauration seine Macht. Das wirtschaftlich weiter erstarkende Bürgertum forderte jedoch weiter Teilhabe an der politischen Macht. Im Oktober 1817 trafen sich Professoren und Studenten zum Wartburgfest. „Höhepunkt“ war die Verbrennung von Werken von Autoren, die gegen einen deutschen Staat waren, wie zum Beispiel August von Kotzebue. Zum später sogenannten Hambacher Fest trafen sich 1832 über 30.000 Menschen aus vielen Bevölkerungskreisen und Staaten. Dort wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold gehisst, die später zu den Nationalfarben wurden.
Am 1. März 1848 begann mit der Besetzung des Ständehauses des badischen Landtags in Karlsruhe die Märzrevolution. Durch Aufstände der Bürger mussten viele konservative Politiker ihren Platz räumen, unter ihnen der österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, der noch im Wiener Kongress die Monarchie nach Napoléons Abtreten mitrestauriert und die Epoche seitdem geprägt hatte. Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse in Berlin seit dem 6. März 1848 gab der preußische König Friedrich Wilhelm IV. zunächst nach, machte Zugeständnisse und akzeptierte vorerst die Einrichtung der Frankfurter Nationalversammlung. Die von jener ausgearbeitete Paulskirchenverfassung, die Deutschland in eine geeinte konstitutionelle Monarchie umgewandelt hätte, lehnte er jedoch ebenso ab wie die ihm angetragene Kaiserkrone, die er als bürgerliche „Lumpenkrone“ bezeichnete. Der Maiaufstand vom Mai 1849 wurde niedergeschlagen und endete am 23. Juli 1849 mit der Einnahme von Rastatt durch preußische Truppen. Bald danach kam es zur Kollision Preußens mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, die zum Preußisch-Österreichischen Krieg (später auch „Deutscher Krieg“) von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes. Preußen annektierte etliche nord- und mitteldeutsche Kriegsgegner, so dass sich die Zahl der deutschen Staaten weiter verringerte.
Norddeutscher Bund (1866–1871) 1866 wurde zunächst als Militärbündnis der Norddeutsche Bund gegründet. Er bekam 1867 eine Verfassung, die ihn zum Bundesstaat machte. Die Gründung des Norddeutschen Bundes als souveränen Staat zum 1. Juli 1867 unter preußischer Führung leitete die sogenannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung deutscher Einzelstaaten unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich.
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